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- Seit dem 01.01.2015 gilt in Baden-Württemberg das Psychisch-Kranken- Hilfe-Gesetz (PsychKHG). Im § 9 dieses Gesetzes ist für alle Landkreise und kreisfreien Städte die Einrichtung einer Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB) vorgesehen, in die ein Patientenfürsprecher oder eine Patientenfürsprecherin integriert ist.
- Den Wortlaut der Gesetzes-Bestimmungen können Sie hier herunterladen. Im Gefolge der Psychiatrie-Reform in den 1970er Jahren gab es sowohl Bestrebungen, die Rechte von PatientInnen gezielt zu stärken und im Zusammenhang damit ein eigenes Beschwerdewesen zu schaffen.
- Im Landkreis Esslingen hatte sich 1996 eine Fachgruppe gebildet, die sich multiprofessionell zusammensetzte und an der außerdem sowohl Psychiatrie-Erfahren als auch Anghörige beteiligt waren.
- Anlass war das vom Land Baden-Württemberg 1996 geschaffene Modell der PatientenfürsprecherInnen (PF) in den Landkreisen, in denen es Psychiatrie-Zentren gab. Dort wurde das Modell erprobt, wobei die dort bestellten PatientenfürsprecherInnen auch als beratende Mitglieder in die Aufsichtsräte der Zentren für Psychiatrie eingebunden wurden.
- Im Landkreis Esslingen wurde noch im gleichen Jahr eine Beschwerdestelle für die psychosoziale und gemeindepsychiatrische Versorgung des Landkreises entwickelt, die sich an den Vorgaben der Stuttgarter Beschwerdestelle orientierte.
- Es wurde eine Geschäfts-Ordnung entworfen und verabschiedet. So dass bereits 1996 die neue Beschwerdestelle mit 14 Mitarbeitenden die Arbeit aufnahm. Der erste Arbeitsbericht ging 1997 an die Ämter, die interessierten Einrichtungen und an die Presse des Landkreises.
- Im Frühjahr 2016 hat sich ein Teil der Mitarbeitenden der früheren Beschwerdestelle für die Mitarbeit in der neuen Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB) entschieden. Weitere neue Mitarbeitende haben sich in die neue Stelle integriert.