Unsere Konzeption

Konzeptionelle Leitlinien der IBB-Arbeit

Der Grundsatz des „trialogischen Arbeitens“ ist Kern-Element von IBB-Stellen. Das bedeutet, dass Psychiatrie-Erfahrene, Angehörige von Psychiatrie-Erfahrenen und professionell in psychiatrischen Kontexten erfahrene Bürgerhelfer:innen auf Augenhöhe – also gleichberechtigt – im Team zusammenarbeiten. Im gemeinsamen Arbeitskontext tragen die folgenden Prinzipien und Merkmale außerdem dazu bei, dass die Bemühungen erfolgreich sind.

  • Das Ombuds-(Mensch)-Prinzip, das sich auf die Fähigkeit konzentriert, zwischen konträren Positionen zu vermitteln.
  • Das Prinzip der „Geh-Hin-Angebote“ zu Anfragenden bedeutet, auf Kontakt-Wünsche von Anfragenden – wenn möglich – einzugehen. („Wir kommen zu Ihnen, dorthin wo Sie uns treffen wollen“.)
  • Das Prinzip von möglichen Terminen nach Vereinbarung in einer offenen Sprechstunde.
  • Das Prinzip der kurzfristigen Erreichbarkeit bzw. Rückmeldung am gleichen Tag der Anfrage.
  • Das Tandem-Prinzip – zu zweit – bei Beschwerden in Institutionen, als personelle Unterstützung von Beschwerde-führenden (wenn erforderlich).
  • Das Prinzip der Gleichberechtigung im IBB-Team
  • Das Prinzip der Ehrenamtlichkeit der Mitarbeitenden in der IBB-Stelle
  • Das Prinzip der Unabhängigkeit der Arbeit von Ämtern und Psychiatrieplanenden
  • Das Prinzip der Einbindung in das psycho-soziale Netzwerk der Region (GPV)
  • Das Regionalitäts-Prinzip für Anfragen aus der Region bzw. Weiterverweise
  • Das Prinzip der Verschwiegenheit der Mitarbeitenden auch nach Beendigung ihrerArbeit in der IBB-Stelle
  • Das Prinzip der Abstinenzpflicht bei juristischen Anfragen (Weitergabe an Ombudstelle)
  • Das Prinzip der Gebührenfreiheit für Anfragende
  • Das Prinzip einer Lotsenfunktion der IBB-Stelle
  • Das Prinzip differenzierter und spezifischer Werbung für das Angebot der IBB-Stelle
  • Das Kooperations– bzw. Brücken-Bau-Prinzip zu anderen Stellen bzw. Landkreisen
  • Das Prinzip der Bereitschaft für die Nutzung und Teilnahme an den Erfahrungs-Austausch-Angeboten der Landes-Arbeits-Gemeinschaft der IBB-Stellen
  • Die quartalsweise Abrechnungs-Pflicht gegenüber Landratsamt bzw. Land
  • Die jährliche Berichtspflicht von geleisteter Arbeit gegenüber dem Sozial-Ministerium bzw. der Ombudstelle

Erläuterungen zu den Elementen „trialogischen Arbeitens“:

  • Die Fähigkeit zur Empathie für die Anfragenden
  • Die Fähigkeit über psychiatrische und psycho-soziale Sachverhalte sachkundig informieren und beraten zu können.
  • Die Fähigkeit psychische Zustände von Anfragenden einschätzen und konstruktiv damit umgehen zu können.
  • Die Fähigkeit „vermitteln zu können“ zwischen Beschwerdeführenden und deren – für eine Beschwerde – anlassgebenden Personen oder Einrichtungen
  • Die Fähigkeit zum Perspektiven-Wechsel, d.h. wechselnde Perspektiven einnehmen können, wie auch die unterschiedlichen Persönlichkeiten und Temperamente im Team zu integrieren, um arbeitsfähig zu sein.
  • Die Fähigkeit zur Selbstfürsorge der Mitarbeitenden beachten.
  • Die Einbindung von Supervision als Unterstützung der Tätigkeit der IBB- Mitarbeitenden im Team
  • Die Nutzung von Fort- & Weiterbildungsangeboten für Teammitglieder
  • Die Bereitschaft zu den jeweiligen Psychiatrieplanenden einen kontinuierlichen Kontakt zu pflegen.
  • Die Fähigkeit zur Konfliktbereitschaft, wie auch die Fähigkeit, Konflikte nach außen durchstehen zu können, begünstigt erfolgreiches Arbeiten der IBB.

Diese Sammlung von Merkmalen der IBB-Arbeit ist gegebenenfalls ergänzungsfähig.

Dr. Gerth Döring – 03.12.2021