Konzeptionelle Leitlinien der IBB-Arbeit
Der Grundsatz des „trialogischen Arbeitens“ ist Kern-Element von IBB-Stellen. Das bedeutet, dass Psychiatrie-Erfahrene, Angehörige von Psychiatrie-Erfahrenen und professionell in psychiatrischen Kontexten erfahrene Bürgerhelfer:innen auf Augenhöhe – also gleichberechtigt – im Team zusammenarbeiten. Im gemeinsamen Arbeitskontext tragen die folgenden Prinzipien und Merkmale außerdem dazu bei, dass die Bemühungen erfolgreich sind.
- Das Ombuds-(Mensch)-Prinzip, das sich auf die Fähigkeit konzentriert, zwischen konträren Positionen zu vermitteln.
- Das Prinzip der „Geh-Hin-Angebote“ zu Anfragenden bedeutet, auf Kontakt-Wünsche von Anfragenden – wenn möglich – einzugehen. („Wir kommen zu Ihnen, dorthin wo Sie uns treffen wollen“.)
- Das Prinzip von möglichen Terminen nach Vereinbarung in einer offenen Sprechstunde.
- Das Prinzip der kurzfristigen Erreichbarkeit bzw. Rückmeldung am gleichen Tag der Anfrage.
- Das Tandem-Prinzip – zu zweit – bei Beschwerden in Institutionen, als personelle Unterstützung von Beschwerde-führenden (wenn erforderlich).
- Das Prinzip der Gleichberechtigung im IBB-Team
- Das Prinzip der Ehrenamtlichkeit der Mitarbeitenden in der IBB-Stelle
- Das Prinzip der Unabhängigkeit der Arbeit von Ämtern und Psychiatrieplanenden
- Das Prinzip der Einbindung in das psycho-soziale Netzwerk der Region (GPV)
- Das Regionalitäts-Prinzip für Anfragen aus der Region bzw. Weiterverweise
- Das Prinzip der Verschwiegenheit der Mitarbeitenden auch nach Beendigung ihrerArbeit in der IBB-Stelle
- Das Prinzip der Abstinenzpflicht bei juristischen Anfragen (Weitergabe an Ombudstelle)
- Das Prinzip der Gebührenfreiheit für Anfragende
- Das Prinzip einer Lotsenfunktion der IBB-Stelle
- Das Prinzip differenzierter und spezifischer Werbung für das Angebot der IBB-Stelle
- Das Kooperations– bzw. Brücken-Bau-Prinzip zu anderen Stellen bzw. Landkreisen
- Das Prinzip der Bereitschaft für die Nutzung und Teilnahme an den Erfahrungs-Austausch-Angeboten der Landes-Arbeits-Gemeinschaft der IBB-Stellen
- Die quartalsweise Abrechnungs-Pflicht gegenüber Landratsamt bzw. Land
- Die jährliche Berichtspflicht von geleisteter Arbeit gegenüber dem Sozial-Ministerium bzw. der Ombudstelle
Erläuterungen zu den Elementen „trialogischen Arbeitens“:
- Die Fähigkeit zur Empathie für die Anfragenden
- Die Fähigkeit über psychiatrische und psycho-soziale Sachverhalte sachkundig informieren und beraten zu können.
- Die Fähigkeit psychische Zustände von Anfragenden einschätzen und konstruktiv damit umgehen zu können.
- Die Fähigkeit „vermitteln zu können“ zwischen Beschwerdeführenden und deren – für eine Beschwerde – anlassgebenden Personen oder Einrichtungen
- Die Fähigkeit zum Perspektiven-Wechsel, d.h. wechselnde Perspektiven einnehmen können, wie auch die unterschiedlichen Persönlichkeiten und Temperamente im Team zu integrieren, um arbeitsfähig zu sein.
- Die Fähigkeit zur Selbstfürsorge der Mitarbeitenden beachten.
- Die Einbindung von Supervision als Unterstützung der Tätigkeit der IBB- Mitarbeitenden im Team
- Die Nutzung von Fort- & Weiterbildungsangeboten für Teammitglieder
- Die Bereitschaft zu den jeweiligen Psychiatrieplanenden einen kontinuierlichen Kontakt zu pflegen.
- Die Fähigkeit zur Konfliktbereitschaft, wie auch die Fähigkeit, Konflikte nach außen durchstehen zu können, begünstigt erfolgreiches Arbeiten der IBB.
Diese Sammlung von Merkmalen der IBB-Arbeit ist gegebenenfalls ergänzungsfähig.
Dr. Gerth Döring – 03.12.2021